Jetzt auch Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten

Nach über einjährigen Verhandlungen konnte in der KODA ein Beschluss gefasst werden, der auch für viele kirchliche Mitarbeiter/-innen Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten vorsieht. Der erarbeitete Kompromiss sieht folgende Regelungen vor, die ab 1. Juli 2016 gelten:

Für Kollegen/-innen aus dem BSPO gibt es Zuschläge für Dekanatsjugendreferenten/-innen, Mitarbeiter in der Bildungs- und Verbandsarbeit / Sozialpastoral, Mitarbeiter und Leiter in Kindertagesstätten (für Elternabende, Übernachtungsaktionen und Sommerfeste) sowie Mitarbeiter/-innen in Internaten. 

Nach über einjährigen Verhandlungen konnte in der KODA ein Beschluss gefasst werden, der auch für viele kirchliche Mitarbeiter/-innen Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten vorsieht. Der erarbeitete Kompromiss sieht folgende Regelungen vor, die ab 1. Juli 2016 gelten:

Für Kollegen/-innen aus dem BSPO gibt es Zuschläge für Dekanatsjugendreferenten/-innen, Mitarbeiter in der Bildungs- und Verbandsarbeit / Sozialpastoral, Mitarbeiter und Leiter in Kindertagesstätten (für Elternabende, Übernachtungsaktionen und Sommerfeste) sowie Mitarbeiter/-innen in Internaten. 

Die Zuschläge, die auch für Teilzeitbeschäftigte gelten, betragen je Stunde (bezogen auf die Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe):

20 Prozent für Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr),
20 Prozent für Samstagsarbeit (15:00 Uhr bis 22:00 Uhr),
25 Prozent für Sonntagsarbeit (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr),
25 Prozent für Feiertagsarbeit (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr).

Auf Wunsch der/des Mitarbeiters/-in können die Zuschläge auch in Zeit umgewandelt werden, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen.

Keine Zuschläge gibt es, wenn die Lage der Arbeitszeit selbstbestimmt ist oder wenn es sich um Arbeiten zur Vor- und Nachbereitung von Gottesdiensten und die Mitwirkung bzw. Teilnahme an diesen handelt.

Für Bestandsmitarbeiter und in Internaten gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.